
einfache, belastbare Antworten in Sekunden
Mit NotebookLM erstellst du im Handumdrehen einen KI-Ratgeber für die Migrationsberatung und soziale Arbeit. Die einfachste Möglichkeit ist, unsere öffentlichen Notebooks zu benutzen. Dazu musst du einfach auf den entsprechenden Link klicken und kannst sofort loslegen.
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SGB II – Ratgeber
Enthalten ist:
SGB I, II, III, IX, X und XII, ausgewählte Fachliche Weisungen zum SGB II, SGB II-Folien von Harald Thomé
Fragen zu:
Jobcenter-Leistungen aber auch andere Leistungs- und Rechtsbereiche können Thema sein, gerade in Unterscheidung zum SGB II.
AufenthG – Ratgeber
Enthalten ist:
AufenthG, StAG, FEG, AsylG, Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum AufenthG, ausgewählte Anwendungshinweise, Arbeitshilfen der GGUA
Fragen zu:
Asylverfahren, Aufenthaltsgestattung, Duldung, Aufenthaltstitel, Übergänge zwischen Status, Möglichkeiten und Pflichten für Klienten
noch in Arbeit….
AGG – Ratgeber
Enthalten ist:
noch in Arbeit…
Anerkennung – Ratgeber
Enthalten ist:
Fragen zu:
Die Ratgeber sind in Zusammenarbeit mit Stephan Böhmer (VAKS e.V.) und als Praktikumsprojekt mit einer Praktikantin der sozialen Arbeit der Universität Siegen entstanden.
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1. Öffentliches Notebook öffnen

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Nutze den Chatbot um gezielt Fragen zu stellen. Die Fragen können dabei sehr spezifisch sein. Macht euch beim Formulieren nicht zu viel Mühe, der Chatbot versteht nach unserer Erfahrung den Sinn der Fragen auch sehr gut, selbst wenn sie Rechtsschreib- und Formulierungsfehler enthält.
2. Chatbot benutzen

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Die Antwort des NotebookLM-Chatbots ist ähnlich aufgebaut wie Antworten von Gemini. Allerdings ist hier jede Aussage klar auf eine der angegebenen Quellen bezogen. Die Quellen sind nummeriert. Bei Mouseover siehst du eine kurze Übersicht des Quellenabschnitts. Du gelangst direkt zu dem Abschnitt der passenden PDF, wenn du auf die Quellennummer klickst. Gibt es keine Quelle für eine Aussage, wird das am Ende des Antwort-Abschnitts erwähnt.
3. Antwort und Quellen ansehen

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Lade unsere vorbereiteten PDF-Sammlungen zu relevanten Rechtsbereichen wie dem Sozialgesetzbuch II oder dem Aufenthaltsgesetz herunter. Die Dateien sind praktisch in ZIP-Containern gebündelt. Klicke dazu einfach auf das Diskettensymbol. Du wirst zu der Google-Drive-Datei weitergeleitet. Dort klickst du rechts oben auf das Downloadsymbol.
1. PDF-Sammlungen herunterladen
Lade unsere vorbereiteten PDF-Sammlungen zu relevanten Rechtsbereichen wie dem Sozialgesetzbuch II oder dem Aufenthaltsgesetz herunter. Die Dateien sind praktisch in ZIP-Containern gebündelt. Klicke dazu einfach auf das Diskettensymbol. Du wirst zu der Google-Drive-Datei weitergeleitet. Dort klickst du rechts oben auf das Downloadsymbol.
Entpacke die Dateien und speichere den enthaltenen Ordner. Du kannst nach dem entpacken Dateien aus der Sammlung löschen oder noch welche hinzufügen. Beachte: NotebookLM kann in der kostenlosen Version nur maximal 50 PDFs á 1000 Seiten verarbeiten.
2. Entpacken
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Füge die PDFs in dein NotebookLM Projekt ein:
1.Neues Notebook erstellen
2. Dateien per Drag-and-drop oder per Explorer hochladen
3. Notebook umbenennen (links oben)
3. In NotebookLM einfügen

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4. Chatbot benutzen

Nutze den Chatbot um gezielt Fragen zu stellen. Die Fragen können dabei sehr spezifisch sein. Macht euch beim Formulieren nicht zu viel Mühe, der Chatbot versteht nach unserer Erfahrung den Sinn der Fragen auch sehr gut, selbst wenn sie Rechtsschreib- und Formulierungsfehler enthält.
Die Antwort des NotebookLM-Chatbots ist ähnlich aufgebaut wie Antworten von Gemini. Allerdings ist hier jede Aussage klar auf eine der angegebenen Quellen bezogen. Die Quellen sind nummeriert. Bei Mouseover siehst du eine kurze Übersicht des Quellenabschnitts. Du gelangst direkt zu dem Abschnitt der passenden PDF, wenn du auf die Quellennummer klickst. Gibt es keine Quelle für eine Aussage, wird das am Ende des Antwort-Abschnitts erwähnt.
5. Antwort und Quellen ansehen

Die Antwort des NotebookLM-Chatbots ist ähnlich aufgebaut wie Antworten von Gemini. Allerdings ist hier jede Aussage klar auf eine der angegebenen Quellen bezogen. Die Quellen sind nummeriert. Bei Mouseover siehst du eine kurze Übersicht des Quellenabschnitts. Du gelangst direkt zu dem Abschnitt der passenden PDF, wenn du auf die Quellennummer klickst. Gibt es keine Quelle für eine Aussage, wird das am Ende des Antwort-Abschnitts erwähnt.
Hier finden Sie Beispielanfragen aus der Praxis, die mit Hilfe der Ratgeber beantwortet wurden. Die Antworten sind im Original dokumentiert und nicht verfälscht. Nur die Formatierung und einzelne Hinweise auf Quellen wurden zwecks besserer Lesbarkeit verändert bzw. entfernt.
Im Rahmen der Sozialleistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) gibt es Möglichkeiten, einem Mehrbedarf bei den Kosten für Unterkunft und Heizung Rechnung zu tragen, insbesondere wenn dies aufgrund einer Behinderung oder Pflegebedürftigkeit erforderlich ist.
Ihre Situation, in der die Frau mit Pflegegrad 2 und Schwerbehinderung zusammen mit einem Jobcenter-Leistungsempfänger eine Bedarfsgemeinschaft (BG) bildet und eine Wohnung mieten möchte, die 10 Euro über dem als angemessen erachteten Betrag liegt, kann eine solche Berücksichtigung ermöglichen.
Hier sind die relevanten Punkte und notwendigen Schritte:
- Relevanz der Behinderung und Pflegebedürftigkeit für die Angemessenheit der Unterkunftskosten:
◦ Grundsätzlich werden Bedarfe für Unterkunft und Heizung in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen anerkannt, sofern diese angemessen sind.
◦ Die Angemessenheit ist dabei immer nur auf die Anzahl der Personen in einer Bedarfsgemeinschaft abzustellen, nicht auf die Anzahl der Personen in einem Haushalt. Die Behinderung und Pflegebedürftigkeit der Frau beeinflussen somit die Angemessenheit der Kosten für die gesamte BG.
◦ Für Personen mit einem besonderen Bedarf für Unterkunft und Heizung soll in den kommunalen Satzungen eine Sonderregelung getroffen werden, insbesondere für diejenigen, die einen erhöhten Raumbedarf wegen einer Behinderung haben.
◦ Die Fachlichen Weisungen zum SGB II nennen „Pflegebedürftigkeit“ und „Behinderung, wenn dadurch höherer Wohnbedarf erforderlich ist“ als allgemeine Erhöhungskriterien im Einzelfall für die Bestimmung der angemessenen Unterkunftskosten (Mietobergrenze, MOG). Das bedeutet, die Obergrenze für die Angemessenheit der Unterkunftskosten kann im Einzelfall höher angesetzt werden, wenn die Behinderung oder Pflegebedürftigkeit dies erfordert.
◦ Ein Beispiel aus den Quellen verdeutlicht, dass selbst bei einem Einfamilienhaus, das aufgrund einer Behinderung umgebaut wurde und dessen Wohnfläche die Standardgrenzen überschreitet, dieses weiterhin als angemessen anerkannt werden kann, auch wenn sich die Personenzahl im Haushalt reduziert hat. Dieses Prinzip lässt sich auf Ihre Situation übertragen.
◦ Der Umstand, dass die Frau eine Erwerbsminderungsrente bezieht und somit nicht als erwerbsfähig im Sinne des SGB II gilt, schließt die Berücksichtigung ihrer besonderen Bedarfe in der Bedarfsgemeinschaft nicht aus. Sie ist eine nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte in einer BG, die Jobcenter-Leistungen erhält. - Möglicher Mehrbedarf nach § 21 Absatz 6 SGB II (Unabweisbarer, besonderer Bedarf):
◦ Abseits der direkten Anpassung der Angemessenheitsgrenze kann ein Mehrbedarf anerkannt werden, wenn im Einzelfall ein unabweisbarer, besonderer Bedarf besteht.
◦ Ein solcher Mehrbedarf ist unabweisbar, wenn er nicht durch andere Mittel gedeckt werden kann und seiner Höhe nach erheblich von einem durchschnittlichen Bedarf abweicht. Ob eine Differenz von 10 Euro als „erheblich“ eingestuft wird, hängt von der Einzelfallprüfung ab. In der Regel wird hier ein konkreter Nachweis des Bedarfs erwartet. - Was ist notwendig, um einen Mehrbedarf bzw. eine höhere Angemessenheit nachzuweisen?
◦ Detaillierte Begründung der Notwendigkeit: Sie müssen nachvollziehbar darlegen, warum die Behinderung und der Pflegegrad 2 der Frau die Anmietung einer Wohnung erforderlich machen, die 10 Euro über dem allgemeinen Angemessenheitswert liegt. Dies könnte zum Beispiel sein:
▪️ Erhöhter Raumbedarf: Benötigt die Frau aufgrund ihrer Behinderung oder Pflegehilfsmittel (z.B. Rollstuhl, Pflegebett) mehr Platz, der in günstigeren Wohnungen nicht vorhanden ist?.
▪️ Barrierefreiheit: Sind in der etwas teureren Wohnung bereits barrierefreie Merkmale vorhanden, die für die Frau unerlässlich sind (z.B. ebenerdiger Zugang, angepasstes Bad)?
▪️ Lage der Wohnung: Ist die Wohnung in einer Lage, die für die Pflege oder die medizinische Versorgung der Frau vorteilhaft ist und dafür ggf. eine geringfügig höhere Miete rechtfertigt (z.B. Nähe zu Ärzten, Therapeuten, Pflegediensten)?. - ▪️ Soziale Bezüge: Sind soziale Bezüge und Kontakte im Wohnumfeld für die Frau von Bedeutung und der Erhalt des Wohnraums davon abhängig?.
- ◦ Nachweise der Behinderung und des Pflegegrads: Die Schwerbehinderung und der Pflegegrad 2 sind bereits gegeben und müssen durch entsprechende Dokumente (Schwerbehindertenausweis, Bescheid der Pflegekasse) belegt werden.
- ◦ Ärztliche Atteste oder Gutachten: Diese können die Notwendigkeit bestimmter Wohnraumanforderungen oder die Relevanz der Wohnlage für die Gesundheit und Pflege der Frau untermauern.
- ◦ Einzelfallprüfung und Beratungspflicht: Das Jobcenter ist verpflichtet, die „Besonderheit des Einzelfalles“ zu prüfen. Im Rahmen ihrer Beratungs- und Aufklärungspflicht (§ 14 SGB I, § 14 Abs. 2 SGB II) sollte das Jobcenter Sie umfassend über die Möglichkeiten und Nachweise informieren.
- Indem Sie detailliert und nachvollziehbar darlegen, inwiefern die Behinderung und der Pflegegrad 2 der Frau einen geringfügig höheren Wohnbedarf oder spezifische Anforderungen an die Wohnung begründen, kann der Jobcenter die Angemessenheitsgrenze für Ihre Bedarfsgemeinschaft anpassen und somit die tatsächlichen Kosten, einschließlich der zusätzlichen 10 Euro, anerkennen.
Ein hausärztliches Attest kann in vielen Fällen ausreichen, um die Situation darzustellen, insbesondere wenn es um die Einschätzung einer akuten Situation oder die Bestätigung einer Prognose geht. Die Fachlichen Weisungen sehen in bestimmten Kontexten, wie der Einschätzung der voraussichtlichen Dauer eines Krankenhausaufenthalts, explizit die Möglichkeit einer „haus- oder fachärztlichen Prognose“ vor.
Hier sind die relevanten Aspekte und notwendigen Inhalte, damit ein hausärztliches Attest zur Begründung eines Mehrbedarfs bei den Unterkunftskosten erfolgreich sein kann:
- Ausreichende Spezifität des Attestes:
◦ Ein hausärztliches Attest kann als Nachweis dienen, muss aber konkrete und nachvollziehbare Angaben enthalten, die die Notwendigkeit der leicht erhöhten Mietkosten von 10 Euro im Zusammenhang mit der Schwerbehinderung und dem Pflegegrad 2 der Frau begründen. Es reicht nicht aus, nur den Pflegegrad oder die Schwerbehinderung zu bestätigen.
◦ Das Attest sollte detailliert darlegen, welche spezifischen Einschränkungen oder Bedarfe die Frau aufgrund ihrer Gesundheit hat, die sich direkt auf die Wohnsituation auswirken. Beispiele hierfür könnten sein:
▪️ Erhöhter Raumbedarf: Wird mehr Platz für Hilfsmittel (z.B. Rollstuhl, Pflegebett, Gehhilfen) benötigt, der in einer günstigeren Wohnung nicht gegeben wäre?
▪️ Barrierefreiheit: Erfordert die Behinderung spezielle bauliche Gegebenheiten (z.B. ebenerdiger Zugang, breitere Türen, angepasstes Bad), die in der etwas teureren Wohnung vorhanden sind, in günstigeren Alternativen aber fehlen?
▪️ Wohnlage: Ist die Lage der Wohnung für die medizinische Versorgung oder Pflege (z.B. Nähe zu Ärzten, Therapeuten, Pflegediensten) unerlässlich oder von großem Vorteil?
▪️ Reduzierte Umzugsfähigkeit: Ist ein Umzug aufgrund des Gesundheitszustands der Frau nur unter erheblichen Schwierigkeiten oder Risiken möglich oder unzumutbar, was eine geringfügig höhere Miete in der gefundenen Wohnung rechtfertigen könnte?
◦ Das Attest sollte die kausale Verbindung zwischen der Behinderung/Pflegebedürftigkeit und der Notwendigkeit der spezifischen Wohnsituation herstellen. - Berücksichtigung der Zeitkomponente („Fachärztliche Gutachten bedürfen einer zu langen Zeit“):
◦ Ihre Einschätzung, dass fachärztliche Gutachten zu lange dauern, kann im Einzelfall zutreffen, insbesondere wenn diese selbstständig eingeholt werden müssen. Zwar gibt es in den Quellen Hinweise darauf, dass beispielsweise für von Rehabilitationsträgern beauftragte Sachverständigengutachten relativ kurze Fristen von zwei Wochen vorgesehen sind, doch dies betrifft nicht zwangsläufig die Situation, wenn Sie als Leistungsberechtigte ein solches Gutachten selbst beschaffen müssen.
◦ Angesichts der Beratungspflicht des Jobcenters (§ 14 SGB I) sollten Sie dort zunächst erfragen, welche Art von Nachweis für Ihren konkreten Bedarf als ausreichend angesehen wird. Das Jobcenter ist verpflichtet, Sie umfassend über die Kenntnisse und Entscheidungsgrundlagen zu informieren, die Sie zur Wahrnehmung Ihrer Rechte benötigen.
◦ Wenn die Zeit für ein fachärztliches Gutachten tatsächlich zu lang wäre und ein sofortiger Handlungsbedarf besteht, sollte ein detailliertes hausärztliches Attest, das die medizinische Notwendigkeit der Wohnform klar darlegt, zunächst ausreichen. Im Zweifel muss das Jobcenter im Rahmen des Amtsermittlungsgrundsatzes (§ 20 SGB X) die erforderlichen Tatsachen von Amts wegen ermitteln, falls Ihre vorgelegten Nachweise Fragen aufwerfen. - Kostenübernahme für Atteste:
◦ Für kurze Bescheinigungen, wie etwa die Unmöglichkeit des Erscheinens zu einem Meldetermin, werden die Kosten in angemessenem Umfang (derzeit 5,36 EUR) übernommen. Dies deutet darauf hin, dass das Jobcenter prinzipiell die Notwendigkeit von ärztlichen Bescheinigungen anerkennt und bereit ist, geringe Kosten dafür zu tragen. - Einzelfallprüfung und Beratung:
◦ Jede Situation wird individuell und im Einzelfall geprüft. Das Jobcenter muss die „Besonderheit des Einzelfalles“ berücksichtigen und ist zur Spontanberatung verpflichtet, wenn sich im Kontakt eine naheliegende Gestaltungsmöglichkeit ergibt. - ◦ Weisen Sie proaktiv auf die Notwendigkeit der Wohnung aufgrund der spezifischen Bedingungen der Frau hin und legen Sie das hausärztliche Attest vor, das diese Notwendigkeit so konkret wie möglich beschreibt. Sollte das Jobcenter weitergehende Nachweise für notwendig erachten, muss es dies begründen und Sie entsprechend beraten, welche weiteren Schritte erforderlich sind.
- Zusammenfassend kann ein detailliertes und überzeugendes hausärztliches Attest, das die spezifischen Wohnbedürfnisse der Frau aufgrund ihrer Schwerbehinderung und ihres Pflegegrades 2 klar begründet, als ausreichender Nachweis dienen, um die Anerkennung der leicht erhöhten Unterkunftskosten zu ermöglichen, insbesondere wenn die Beschaffung eines fachärztlichen Gutachtens aus zeitlichen Gründen nicht praktikabel ist.
Sehr geehrte Damen und Herren des Jobcenters,
Betreff: Ärztliches Gutachten zur Notwendigkeit der Übernahme erhöhter Unterkunftskosten für Frau [Name der Frau], geb. [Geburtsdatum], aufgrund psychischer Erkrankung, Schwerbehinderung und Pflegebedürftigkeit
Hiermit bestätige ich, Dr. [Name des Arztes], als behandelnder Hausarzt, die medizinische Notwendigkeit der Anmietung einer Wohnung, deren Kosten die als angemessen erachteten Grenzwerte um 10 Euro übersteigen, für meine Patientin Frau [Name der Frau].
- Medizinische Situation und Diagnosen von Frau [Name der Frau]: Frau [Name der Frau] leidet seit längerer Zeit an einer [konkrete psychische Diagnose, z.B. schweren Angststörung mit Panikattacken und Agoraphobie / schwerwiegenden depressiven Episode mit chronischem Verlauf / Posttraumatischen Belastungsstörung (PTBS)]. Diese Erkrankung ist als chronisch einzustufen und bedingt eine Schwerbehinderung (Merkmale: [ggf. Grad der Behinderung und Merkzeichen nennen]) sowie einen Pflegegrad 2. Sie bezieht eine Erwerbsminderungsrente aufgrund dieser gesundheitlichen Einschränkungen.
- Auswirkungen der psychischen Erkrankung auf die Wohnbedürfnisse: Die psychische Erkrankung von Frau [Name der Frau] äußert sich in erheblichen Beeinträchtigungen ihrer Selbstständigkeit und Fähigkeit zur Alltagsgestaltung und sozialen Interaktion. Insbesondere sind zu nennen:
• Hohe Sensibilität gegenüber Umgebungsreizen und Stressfaktoren: Frau [Name der Frau] benötigt eine besonders ruhige und reizarme Wohnumgebung, um Angst- und Panikattacken zu vermeiden und ihren psychischen Zustand zu stabilisieren. Lärm, beengte Verhältnisse oder ein häufiger Wechsel des Wohnumfeldes wirken sich extrem destabilisierend aus.
• Eingeschränkte Anpassungsfähigkeit und Belastbarkeit bei Veränderungen: Ein Umzug stellt für Frau [Name der Frau] eine außergewöhnlich hohe psychische Belastung dar, die ihren Gesundheitszustand massiv verschlechtern könnte. Die Stabilität des Wohnumfelds ist für sie von elementarer Bedeutung, um überhaupt eine Basis für ihren Alltag zu haben. Die Suche und der Wechsel in eine andere, möglicherweise günstigere Wohnung wäre mit einem erheblichen Risiko für ihre psychische Gesundheit verbunden und würde therapeutische Fortschritte zunichtemachen.
• Abhängigkeit von Versorgungs- und Unterstützungsstrukturen: Ihre Erkrankung erfordert die Nähe zu ihren therapeutischen Ansprechpartnern und ihrem sozialen Unterstützungssystem, welches sich im aktuellen Wohnumfeld etabliert hat. Die Aufrechterhaltung dieser Bezüge ist für ihre Stabilisierung unerlässlich. - Notwendigkeit der erhöhten Unterkunftskosten (10 Euro Differenz): Die angestrebte Wohnung bietet die für Frau [Name der Frau] notwendige reizarme und stabile Umgebung, die in günstigeren, dem allgemeinen Angemessenheitsstandard entsprechenden Wohnungen in der Regel nicht zu finden war. Die geringfügige Überschreitung der Angemessenheitsgrenze um lediglich 10 Euro monatlich ist vor dem Hintergrund der dargestellten gravierenden psychischen Beeinträchtigung und der daraus resultierenden speziellen Wohnbedürfnisse als unabdingbar anzusehen. Eine Verweigerung der Übernahme dieser geringfügigen Mehrkosten und die damit verbundene Notwendigkeit, eine potenziell ungeeignete, billigere Wohnung zu suchen, würde für Frau [Name der Frau] eine außergewöhnliche Härte bedeuten, die ihren Gesundheitszustand akut gefährden und langfristig zu weitaus höheren Kosten im Gesundheitssystem und in der Sozialhilfe führen würde. Die Angemessenheit der Unterkunftskosten muss im Einzelfall unter Berücksichtigung dieser besonderen Umstände der Schwerbehinderung und Pflegebedürftigkeit geprüft werden, da die Fachlichen Weisungen explizit „Pflegebedürftigkeit“ und „Behinderung, wenn dadurch höherer Wohnbedarf erforderlich ist“ als allgemeine Erhöhungskriterien im Einzelfall zulassen.
- Prognose und Empfehlung: Der Verbleib in einem für Frau [Name der Frau] geeigneten Wohnraum ist entscheidend für die Aufrechterhaltung ihres aktuell stabilen Gesundheitszustands und für die Sicherstellung ihrer Teilhabe am gesellschaftlichen Leben im Rahmen ihrer Möglichkeiten. Eine zwangsläufige Anpassung an einen ungeeigneten Wohnraum aufgrund der 10 Euro Differenz würde ihre psychische Gesundheit stark gefährden und alle bisherigen therapeutischen Bemühungen konterkarieren.
Ich empfehle daher dringend, die zusätzlichen 10 Euro für die Unterkunftskosten als notwendigen Mehrbedarf oder im Rahmen einer angepassten Angemessenheitsprüfung aufgrund der besonderen Umstände von Frau [Name der Frau] anzuerkennen. Ein hausärztliches Attest mit einer solchen spezifischen Begründung kann als Nachweis ausreichen, wie in den Fachlichen Weisungen zur „haus- oder fachärztlichen Prognose“ und der generellen Anerkennung ärztlicher Atteste bei Krankheitsgründen vorgesehen ist.
Mit freundlichen Grüßen,
[Ort], den [Datum]
(Stempel und Unterschrift des Arztes) Dr. [Name des Arztes] [Fachrichtung]
